Resilienz konkret - Übungstag zum Fachseminar "Förderung der Resilienz"
Fachpersonen aus den Bereichen Beratung, Bildung und Betreuung, die das Fachseminar Förderung der Resilienz besucht haben.
Fachpersonen aus den Bereichen Beratung, Bildung und Betreuung, die das Fachseminar Förderung der Resilienz besucht haben.
Fachpersonen aus den Bereichen Beratung, Bildung und Betreuung
Das Seminar richtet sich an Fachpersonen mit praktischer Erfahrung in öffentlichen Sozialämtern, Sozialdiensten und Berufsbeistandschaften. Zur Zielgruppe gehören zudem Sozialarbeiter:innen, die im gesetzlichen Bereich tätig sind, eine Funktion in diesem Bereich anstreben oder einen beruflichen Bezug zum Erwachsenenschutzrecht haben.
Das Fachseminar richtet sich an Fachpersonen, die im Kindesschutz bzw. in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind und einen Bezug zur lösungs- und kompetenzorientierten Beratung haben.
Sozialarbeiter:innen, Angehörige anderer psychosozialer Berufe und Jurist:innen, die im Kindesschutz tätig sind.
Fachpersonen, die im Rahmen eines behördlichen Auftrags Gespräche mit Kindern führen, insbesondere als KESB, Gericht, Rechtsvertreter:innen für Kinder und Jugendliche, Sozialdienst oder Schulbehörde, Beiständ:innen.
Fachpersonen, die mit Kindern reden, insbesondere Beiständ:innen, Abklärer:innen, Mitglieder von Kindesschutzbehörden und Gerichten, Rechtsvertreter:innen für Kinder und Jugendliche, Mitarbeitende von Sozialdiensten, Schulsozialarbeit.
Der Lehrgang richtet sich an Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten respektive mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind. Das können unter anderem Personen aus den folgenden Arbeitsbereichen sein:
Zugelassen sind Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten oder mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind sowie Berufsbeistandschaften, Mitarbeitenden in Sozialdiensten und Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.
Zugelassen sind Fachpersonen, die im beruflichen Kontext mit Kindern und Jugendlichen oder mit Eltern und Familien arbeiten oder mit Kindesschutzfragen konfrontiert sind sowie Berufsbeistandschaften, Mitarbeitenden in Sozialdiensten und Mitarbeitende aus Institutionen, die im Kindes- und Erwachsenenschutz oder der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind.