Wissensportal

Titel Aktualität Aufsteigend sortieren
Charakter vorsorglicher Massnahmen nach Art. 281 ZGB

Charakter vorsorglicher Massnahmen nach Art. 281 ZGB (Art. 137 Abs. 2, 281 ZGB, Art. 93 Abs. 1 lit.a BGG): 5A_270/2008;

Örtliche Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörden bei Kindesschutzmassnahmen

Örtliche Zuständigkeit der Vormundschaftsbehörden zum Vollzug von Kindesschutzmassnahmen, Definition des Wohnsitzes von Kindern in einem Heim (Art. 23 ff., 311, 315a ZGB): 5C.196/2006;

Argumente für eine fallbezogene Vergütungsregelung des Verfahrensbeistands

Der zukünftige Verfahrensbeistand: Argumente für eine fallbezogene Vergütungsregelung

Von Reinhard Prenzlow

Stichwörter: Prozessbeistandschaft, Kindesvertretung, Honorar / Finanzierung Kinderanwält/in, Kindeswohl, Kindesschutz, Europa

ZKJ 11/2008 Seite 464 ff.

Zuteilung der elterlichen Obhut im Trennungsverfahren, Umfang des Besuchsrechts

Zuteilung der elterlichen Obhut im Trennungsverfahren, Umfang des Besuchsrechts (Art. 176 Abs. 3, 273 Abs. 1 ZGB): 5A_ 495/2008;

Zuteilung der elterlichen Sorge / Abweichungen von fachlichen Gutachten

Zuteilung der elterlichen Sorge, Abweichungen von fachlichen Gutachten. (Art. 133 ZGB): 5A_591/2008

Keine Dispensation muslimischer Kinder vom gemischt geschlechtlich geführten Schwimmunterricht

Keine Dispensation muslimischer Kinder vom gemischt geschlechtlich geführten Schwimmunterricht. (Art. 15 BV, Art. 9 EMRK): 2C_149/2008;

Voraussetzungen der Revision eines verwandten Kindes

Voraussetzungen der Revision eines verwandten Kindes (Art. 264 ff., 268, 268a ZGB): 5A_215/2008;

Aufgaben des Vormundes, Verhältnismässigkeit vormundschaftlicher Massnahmen

Abgrenzung der Aufgaben des Beirates resp. Vormundes, Verhältnismässigkeit vormundschaftlicher Massnahmen. (Art. 369 ZGB): 5A_550/2008;

Sistierung des Besuchsrechts

Voraussetzungen für die Sistierung des Besuchsrechts. (Art. 274 ff. ZGB): 5A_448/2008;

Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision

Voraussetzungen für die Zulässigkeit der Revision (Art. 123 Abs 2 BGG): 5F_4/2008;